Politik der Zugänglichkeit
Das Unternehmen EGS GESTIONES Y SERVICIOS, S.L. verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte oder von Europa finanzierte Entwicklungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://eliasinmobiliaria.com/ mit Ausnahme von eingebetteten Inhalten aus anderen Bereichen.
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018, da die folgenden Aspekte nicht erfüllt sind.
Inhalt nicht zugänglich
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Nichteinhaltung der Vorschriften:
- Es kann einige Bilder geben, für die die Alternative nicht implementiert oder nicht korrekt ist - - Anforderung 9.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt UNE-EN 301549:2022
- Auf einigen Seiten können Elemente mit unzureichendem Kontrast vorhanden sein - Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
- Es kann sich bewegende Elemente ohne Pause-, Stopp- oder Ausblendfunktion geben - Anforderung 9.2.2.2.2 Pause, Stopp, Ausblenden UNE-EN 301549:2020
- Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind, oder die keine Überschriften sein sollten - Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen der UNE-EN 301549:2022
- Es kann Formularfelder geben, bei denen Ihre Beschriftung nicht korrekt ist oder nicht existiert - Anforderung Nummer 9.3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022
- Einige Parsing-Fehler können im Code vorhanden sein - Randnummer 9.4.1.1.1 Verarbeitung von UNE-EN 301549:2022
- Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.
Es kann Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Dateien zur Büroautomatisierung von verschiedenen Agenturen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.
Bemerkungen und Kontaktangaben
Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit machen [Artikel 10.2.a) der RD 1112/2018], wie zum Beispiel:
- Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
- Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
- Um sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen, schreiben Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse Kontakt-Formular oder unter der Telefonnummer +34 981 718 264 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr.
Sie können einreichen:
- Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018
- Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Der Antrag auf Zugang zu Informationen muss den Sachverhalt, die Gründe und das Ersuchen klar darlegen, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.